Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Richterswil für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Für die vakante Stelle in der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Richterswil und § 45 ff. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Dienstag 29. April 2025 (= 40 Tage nach Publikation), Wahlvorschläge an die Evang-Ref. Kirchenpflege, Sekretariat, Dorfstrasse 75, 8805 Richterswil einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein; ebenso ist die Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse erforderlich. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der oder die Vorgeschlagene ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort zu bezeichnen; die Parteizugehörigkeit kann ergänzend angegeben werden (Wahlvorschlagsformulare können bei der evangelisch-reformierten Kirchenpflege, Sekretariat, Dorfstrasse 75, 8805 Richterswil bezogen werden).

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Richterswil erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und die zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. Max Walter, Präsident, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Richterswil, 19. März 2025

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Richterswil

Publiziert am 19. März 2025 in der Zürichsee Zeitung

Kontakt

Re­for­mier­te Kirche Richterswil
Dorfstrasse 75
8805 Richterswil
Tel044 784 14 15
E-Mailinfo@refrichterswil.ch

Informationen