Erneuerungswahlen der kirchlichen Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030 Publikation Wahlvorschläge
Publikation der Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der kirchlichen Gemeindebehörden der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde für die Amtsdauer 2026-2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 17. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der kirchlichen Gemeindebehörden und der Präsidentin bzw. des Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege (7 Sitze / 7 Wahlvorschäge)
Frick Helmut Martin, 1954, Richterswil, lic. oec. HSG, bisher
Graf Bettina, 1959, Richterswil, Primarlehrerin, bisher
Huber Karin, 1970, Samstagern, Hausfrau, bisher
Klöti Ingrid, 1957, Richterswil, Erwachsenenbildnerin, bisher
Krüsi Caroline, 1969, Samstagern, Kaufmännische Angestellte, bisher
Oel Katja Christina, 1974, Au, Marketing-Kommunikationswirtin, bisher
Rotach Roger, 1961, 8805 Richterswil, Rentner, bisher
Präsidium
Frick, Helmut Martin, 1954, Richterswil, lic. oec. HSG, bisher
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 19. November 2025, 16.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge der Gemeindeverwaltung Richterswil, Präsidiales, Seestrasse 19, 8805 Richterswil eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, zu bezeichnen.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Richterswil, Präsidiales, Seestrasse 19, 8805 Richterswil bezogen oder unter www.richterswil.ch/wahlen heruntergeladen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 24. November 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 17. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
12. November 2025 Gemeinderatskanzlei